Frage: In ein Eigentumswohnungshaus zog ein neuer Mieter ein. Der in seinem Gartenanteil eine Vergrößerung der Terrasse vornahm und direkt an die Fassade eine Sommerküche errichtete. Wegen Baupfuschs wurde diese wieder abgerissen. Allerdings wurde vor Gericht ein Unterlassungsurteil eingeklagt. Jetzt verlangt der Errichter der Küche einen Kostenersatz vom Kläger. Was können wir tun?
Kann die Wohngemeinschaft eine Grätzel-Oase einrichten?