Seit dem 1. Januar 2020 ist das Kryptoverwahrgeschäft im deutschen Kreditwesengesetz aufgenommen. Kryptoverwahrer gelten somit als Finanzdienstleister und müssen eine entsprechende Lizenz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen. Der Digitalverband Bitkom hat dahingehend nun ein Infopapier veröffentlicht, das Klarheit über die neue Gesetzeslage schafft und Anlegern sowie Verwahrern die wichtigsten Fakten mit auf den Weg gibt.
Hilfe zur Selbsthilfe: Digitalverband Bitkom gibt Orientierung zur Kryptoverwahrung