Die Steuerrichtlinien für Unternehmen ergänzen die Leitlinien für Privatpersonen der britischen Steuerbehörde. Die Firmen-Richtlinie regelt Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer und andere Abgaben rund um Bitcoin & Co.

Das königliche Umsatz- und Zollamt, HM Revenue & Customs (HMRC), betrachtet demnach Krypto-Werte wie Bitcoin im Allgemeinen weder als Währung noch als „Aktien oder börsenfähige Wertpapiere“.

 » Weiterlesen