Die jüngste Novelle des Verfassungsschutzrechts wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhebt in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den im Artikel-10-Gesetz (G10) geregelten Einsatz von Staatstrojanern. Es geht um die Befugnis für alle 19 Nachrichtendienste von Bund und Ländern, per Spähsoftware in Smartphones und Computer einzudringen sowie verschlüsselte Nachrichten und Internet-Telefonate via WhatsApp,

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