Polizeibehörden gefordert
Für den Ablauf der Sicherheitskontrollen ist grundsätzlich die deutsche Bundespolizei zuständig, an einigen Flughäfen auch die Landespolizei. In der Regel werden dafür von ihr beauftragte Dienstleister eingesetzt. „Falls die Dienstleister nicht in der Lage sind, die Kontrollen in der beauftragten Qualität und Effizienz durchzuführen, müssen die Polizeibehörden auf anderem Weg die Durchführung sicherstellen,