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Das Finanzamt Bonn fordert angeblich die Errichtung einer Umsatzsteuer beim Verkauf von Kryptowährungen. Unter Bezugnahme auf das Bundesfinanzministerium soll Krypto-Handel voll umsatzsteuerpflichtig sein. Damit widerspricht das Finanzamt einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

Laut der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) und dem Bundesfinanzministerium sind Kryptowährungen in Deutschland nicht als gesetzliche Zahlungsmittel angesehen,

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