Apple streicht ein weiteres App-Store-Tabu von seiner Regelliste: Sogenannte „Reader“-Apps dürfen bald einen einzelnen externen Link einbauen, über den Nutzer einen Account im Browser anlegen oder verwalten können. In diese spezielle App-Kategorie fallen Apps, die Zugriff auf bereits gekaufte oder abonnierte Inhalte bieten, speziell sind das etwa Video- und Musik-Streaming-Dienste oder auch Zeitungen und Magazine.

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