Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Vergütungsansprüche für Privatkopien prinzipiell auch in der Cloud innerhalb der EU bestehen – die Abgabe bei einer Privatkopie beschränke sich somit nicht auf physische Speichermedien. Beim Hochladen eines Werks in die Cloud werde eine Kopie dessen erstellt. Die Rechteinhaber müssen dafür einen gerechten Ausgleich erhalten.

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