Eine Airline haftet für den Unfall eines Passagiers beim Aussteigen aus dem Flugzeug – und zwar auch dann, wenn die Airline nicht gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Von der Haftung befreit werden könne sie nur bei dem Nachweis, dass der Passagier den Schaden durch eine unrechtmäßige Handlung selbst verursacht habe,

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