Mit 1. Juli treten weitere Neuerungen aus der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) 2022 in Kraft: die erleichterte Mehrheitsfindung bei Beschlussfassungen und die Reparaturrücklage.
Was ändert sich im Detail?
Mehrheitsbeschlüsse der Eigentümerversammlung benötigten bisher eine absolute Mehrheit aller Miteigentumsanteile an der Liegenschaft, sprich mehr als 50 Prozent aller Eigentümer,