Homeoffice wird steuerlich absetzbar
Selbstständig Erwerbstätige können Kosten, die im Homeoffice anfallen (etwa Miete, Strom oder Heizung), für das Jahr 2022 erstmals pauschal steuerlich absetzen. Die Ausgaben können erstmals in der Veranlagung für 2022, also zu Jahresbeginn 2023, geltend gemacht werden. Unselbstständige sind schon ein Jahr früher dran.
Diese Arbeitsplatzpauschale gibt es in „klein“