Ein Schweizer Gericht hat die Beschwerde von Hanno Berger gegen eine Auslieferung nach Deutschland zurückgewiesen. Berger, der als eine der Schlüsselfiguren im Cum-Ex-Steuerskandal gilt, sitzt seit dem Sommer in der Schweiz in Auslieferungshaft. Er kann nach der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts allerdings noch vor das Bundesgericht ziehen.

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