Der Bundesfinanzhof hält Cum-Ex-Geschäfte mit Dividendentiteln auch steuerrechtlich für unzulässig. Das höchste deutsche Steuergericht wies in dem lange erwarteten Urteil die Revision eines US-Pensionsfonds zurück, der sich als Teil eines Händler-Netzwerks an den umstrittenen Geschäften im Milliardenvolumen beteiligt hatte und sich vom Bundesamt für Steuern die fällige Kapitalertragsteuer rückerstatten lassen wollte.
Cum-Ex: Bundesfinanzhof erklärt Geschäfte für unzulässig