Christian Solmecke: Zuletzt hörte ich tatsächlich vermehrt das Argument, dass das Projekt Metaverse dezentral sei und deswegen kein Recht gelte. Diese Ansicht ist natürlich nicht korrekt. Neben dem Recht des Herkunftslandes des im Einzelfall Betroffenen sowie dem Recht des Plattformbetreibers können auch internationale Vereinbarungen wie das UN-Kaufrecht die Rechtsbeziehungen auf vertraglicher Grundlage regeln.

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