Der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) behagt die Freigabe des Kaufs des Internet-Bilderdienstes Giphy durch Facebook bzw. dessen Mutterkonzern Meta durch das heimische Kartellgericht nicht – deshalb hat die BWB dagegen Rekurs eingelegt beim Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht. Anfang Februar war der Deal mit Auflagen vom Kartellgericht erlaubt worden, an das die BWB die Causa im August wegen ihrer Wettbewerbsbedenken verwiesen hatte.
BWB beeinspruchte Kartellgerichts-Freigabe für Giphy-Kauf von Facebook