„Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ nennt sich ein Gesetzentwurf, über den FAZ zuerst berichtete. Dieser sieht – neben der Regulierung von Auktionshäusern – auch die strengere Beaufsichtigung von Krypto-Börsen wie bitcoin.de vor. Dem Entwurf zufolge sollen Kryptowährungen ab 2020 als ein neues Finanzinstrument definiert werden, sodass etwa Verwahrdienste unter Finanzdienstleistungen fallen.
Bundesregierung: Gesetzentwurf sieht strenge Regulierung von deutschen Bitcoin-Börsen vor