Webbasierte E‑Mail-Dienste wie T-Online, GMX, web.de oder Gmail dürfen Nutzern kostenloser Basisvarianten nicht einfach Werbenachrichten direkt in der Inbox anzeigen. Diese umstrittene Praxis erfordert eine explizite, informierte Einwilligung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO). Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem erst am Mittwoch veröffentlichten Urteil bereits am 13. Januar entschieden (Az.: I ZR 25/19).

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