Nun ist es soweit: Unternehmen dürfen ihr Interesse für die Verwahrung von Bitcoin & Co. bekunden. Dafür können (und müssen) sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. So teilt die Behörde offiziell mit:
Das Kryptoverwahrgeschäft hat als neue Finanzdienstleistung Eingang in das Kreditwesengesetz (KWG) gefunden.