Bitcoin-Automaten hatten bisher einen unsicheren Stand in Deutschland. Bis Januar waren hier die Zuständigkeiten nicht gänzlich geklärt, das Kammergericht Berlin hatte 2019 lediglich entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ihre Kompetenzen bei einem damaligen Verbot überschritten hatte. Der Handel mit Bitcoin & Co. war demnach nicht strafbar.
BaFin greift durch: Aus für Bitcoin-Automaten-Betreiber in Deutschland