Die europäische Finanzaufsicht European Securities and Markets Authority (ESMA) erklärte kürzlich in einem Statement Befürchtungen, an ICOs beteiligte Unternehmen könnten sich nicht an EU-Rechtsvorschriften halten. Konkret genannt wurden die EU-Prospektrichtlinie, die Finanzmarktrichtlinie MiFID, die Richtlinie für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) sowie die vierte Geldwäscherichtlinie. „Inhaltlich gelten die Ausführungen der ESMA grundsätzlich auch für den deutschen Markt,

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