Die europäische Finanzaufsicht European Securities and Markets Authority (ESMA) erklärte kürzlich in einem Statement Befürchtungen, an ICOs beteiligte Unternehmen könnten sich nicht an EU-Rechtsvorschriften halten. Konkret genannt wurden die EU-Prospektrichtlinie, die Finanzmarktrichtlinie MiFID, die Richtlinie für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) sowie die vierte Geldwäscherichtlinie. „Inhaltlich gelten die Ausführungen der ESMA grundsätzlich auch für den deutschen Markt,
BaFin äußert sich zu ICO-Regulierung