3G auch bei Schulungen
Auch für Schulungen und Bewerbungsgespräche gilt die 3G-Regel. Wer für Schulungstermine keinen 3G-Nachweis erbringt, erhält für diesen Tag kein Arbeitslosengeld. Generellen 3G-Verweigerern in Schulung kann sogar für 6 Wochen das Arbeitslosengeld gestrichen werden.
Selbiges gilt für Bewerbungsgespräche, wer hierfür keinen Nachweis bringt, verliert seine Unterstützung für 6 Wochen,