In der Praxis ist es nur in Ausnahmefällen möglich, gegen den Willen des Hauseigentümers eine Klimaanlage einbauen zu lassen. Unter Umständen kann dies durchgesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Veränderung muss dem Stand der Technik entsprechen, verkehrsüblich sein, einwandfrei ausgeführt und auf Kosten des Hauptmieters durchgeführt werden. Zudem darf es zu keinen schutzwürdigen Beeinträchtigungen der Interessen des Vermieters kommen,

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