Bisher wurden Kryptowährungen wie Gold oder Kunstwerke behandelt und fielen unter Spekulationsgeschäfte. Sie unterlagen der Einkommenssteuerpflicht, wenn sie innerhalb eines Jahres wieder verkauft wurden und unterlagen dann einem Steuersatz von 55 Prozent.
Altbestand vor 28. Februar 2021
Mit der Neuregelung fällt die Behaltefrist nun für alle ab 28.