Das Kurzarbeitsgeld, das derzeit – je nach Einkommen – zu 80, 85 oder 90 Prozent des Letztbezuges ausbezahlt wird, wird ab 1. Juli generell auf 90 Prozent erhöht.
Beratungsverfahren
Diese Sozialpartner-Einigung für die sogenannte „Nettoersatzrate“ gilt bis Ende 2022. Mit der Attraktivierung ist auch eine strengere Kontrolle verbunden.