Die Geflüchteten aus der Ukraine sind im Gegensatz zu anderen Geflüchteten nicht im Asylwesen. Für sie gilt die EU-Regelung für temporären Schutz, weswegen sie mit der dafür eigens eingeführten „Blauen Karte“ Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Wie viele Ukrainer und Ukrainerinnen dauerhaft in Österreich bleiben, ist völlig unklar. Schätzungen mutmaßen, dass ein bis zwei Drittel in die Ukraine zurückkehren – sollten sie die Möglichkeit dazu dann noch haben.

 » Weiterlesen