Der DNS-Resolver-Betreiber Quad9 muss weiter eine Domain sperren, über die nach Angaben von Sony Music Deutschland Urheberrechte des US-Musiklabels verletzt wurden. So entschied das Landgericht Hamburg und wies den Widerspruch von Quad9 gegen eine einstweilige Verfügung vom vergangenen Mai zurück. Quad9 kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an,
Störerhaftung für DNS-Resolver: Quad9 verliert vor Landgericht gegen Sony