Letzteres geschehe vor allem dann, wenn Aufträge an Sub- und Subsubunternehmen vergeben werden, sagt Ludwig Dvořak, Leiter des Rechtsschutzes in der Arbeiterkammer – die die Studie auch in Auftrag gab. „Der Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser ist an sich gut, doch wird er von vielen Unternehmen missachtet“, sagt Dvořak.
Damit solche Praktiken in Zukunft nicht mehr möglich sind,