Im Streit um das geplantes Blockchain-Netzwerk Telegram Open Network (TON) konnte die SEC keine Einsicht in die Finanzströme des Messaging-Anbieters Telegram erzwingen. Ein entsprechender Eilantrag wurde am 6. Januar vom zuständigen New Yorker Gericht abgewiesen. Stattdessen sollte Telegram bis zum 9. Januar einen Zeitplan bekannt geben,
TON vs. SEC: Telegram wird Einsicht in Geldbewegungen gewähren