Seit Juli 2020 gilt in Österreich das Investitionskontrollgesetz, das den Einstieg von internationalen Investoren in gewissen Sektoren erschwert. Geschützt werden sollen dadurch vor allem Schlüsseltechnologien sowie damit verbundenes geistiges Eigentum. Das Gesetz sieht vor, dass der Erwerb von Unternehmen unter gewissen Bedingungen ein Genehmigungsverfahren erfordert. Bis Mitte 2021 sind 50 solcher Verfahren angestrengt worden,
50 Prüfverfahren nach Investitionskontrollgesetz im ersten Jahr