Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte mit rechtskräftigem Beschluss vom gestrigen Donnerstag, dass „kein Zweifel bestehe“, dass Braun seinen Wohnsitz trotz derzeitiger Untersuchungshaft nach wie vor in Wien habe. Daher sei es auch Sache Wiener Gerichte, über Schadenersatzansprüche aus dem Wirecard-Skandal zu entscheiden. Für die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH fehle laut OLG Innsbruck die Grundlage.

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