Der österreichischen Baukonzern Porr  konnte jetzt ein unrühmliches Kapitel in seiner Firmengeschichte abschließen. Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Kartellgericht gegen die Porr Group wegen eines Verstoßes gegen europäisches und österreichisches Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von 62,35 Millionen Euro verhängt. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig.

Das verbotene Kartell umfasste den Hoch- und Tiefbau,

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