Tritt Ende 2022, Anfang 2023 in Kraft

Der Gesetzesentwurf soll am Mittwoch in Begutachtung gehen. Nach Beschluss im Parlament ist eine sechsmonatige Übergangsfrist vorgesehen, danach soll das Bestellerprinzip angewendet werden. Dies soll mit Ende 2022 oder spätestens Anfang 2023 der Fall sein.

Ein Paradigmenwechsel

ÖVP-Bautensprecher Johann Singer begründete die Übergangsfrist mit einem Paradigmenwechsel,

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