Rechtliche Probleme
Die Professorin und Vorständin des Instituts für Finanzrecht an der Universität Wien, Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, bezweifelte am Donnerstagabend in den ORF-Hauptnachrichten, dass eine Gewinnabschöpfung rechtlich hält – sofern sie nur teilstaatliche Unternehmen betrifft. „Wenn man nur die teilstaatlichen Energieversorger erfassen würde, dann würde das natürlich eine Ungleichbehandlung bedeuten und den Grund dafür sehe ich nicht und daher wäre das auch verfassungsrechtlich nicht unproblematisch.“