„Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor“, lautet die Antwort auf die Frage, wie viele Betreiber von Krypto-Verwahrgeschäften in Geldwäsche verwickelt waren. Im Klartext: Von Krypto-Verwahrgeschäften, Szenekennern besser bekannt als Custodians, gingen bisher wahrscheinlich keine kriminellen Machenschaften aus. Trotzdem blieb der Bundesregierung keine Wahl, als die Forderungen der EU im Hinblick auf Krypto-Dienstleister wie Exchanges gemäß der EU-Verordnung in Form eines Gesetzes umzusetzen.

 » Weiterlesen