Wenn eine Privatperson Bitcoin & Co., also Coins oder Token, die als Kryptowährung zu beurteilen sind, kauft, und innerhalb von 12 Monaten wieder verkauft, muss sie die steuerlichen Folgen prüfen.
Es ist zunächst der wirkliche Tatbestand zu erhellen und sodann zu prüfen, ob eine Besteuerung auch verfassungskonform ist oder eventuell ein „strukturelles Vollzugsdefizit“ vorliegt.