BGH kippt Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme nicht generell untersagen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Facebook gekippt, wonach der ein Nutzer des sozialen Netzwerks grundsätzlich den Namen verwenden muss, den er auch im täglichen Leben gebraucht. Dieser pauschale Passus sei unwirksam, urteilte der III. Zivilsenat am Donnerstag in zwei Verfahren (Az.: III ZR 3/21 und III ZR 4/21). Die Bestimmung…
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