Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass ab kommendem Jahr alle Unternehmen, die im weitesten Sinne mit Kryptowährungen zu tun haben, der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen.

Zunächst werden Kryptowährungen im Entwurf als „Kryptowerte“ definiert:

Musterbeispiel derartiger Kryptowerte ist der Bitcoin. Dieser wurde nach dem Whitepaper seiner Entwickler als „A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ konzipiert.

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