Ab dem 1. Mai haben Bitcoin-Börsen in Finnland einen festen Ansprechpartner, wenn es um die Registrierung neuer Handelsplätze geht. Dieser wird – das dürfte wenige überraschen – die finnische Finanzmarktaufsicht sein.
Demnach müssen sich bei der Financial Supervisory Authority (FIN-FSA) künftig folgende Anbieter registrieren:
- Handelsplätze für Kryptowährungen
- Wallet-Anbieter
- Herausgeber von Kryptowährungen
Die notwendige Registrierung bei der zuständigen Behörde soll vor allem für regulatorische Kompatibilität sorgen.