Ab dem 1. Mai haben Bitcoin-Börsen in Finnland einen festen Ansprechpartner, wenn es um die Registrierung neuer Handelsplätze geht. Dieser wird – das dürfte wenige überraschen – die finnische Finanzmarktaufsicht sein.

Demnach müssen sich bei der Financial Supervisory Authority (FIN-FSA) künftig folgende Anbieter registrieren:

  • Handelsplätze für Kryptowährungen
  • Wallet-Anbieter
  • Herausgeber von Kryptowährungen

Die notwendige Registrierung bei der zuständigen Behörde soll vor allem für regulatorische Kompatibilität sorgen.

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