Das zuständige Berufungsgericht störte sich in seinem Urteil besonders daran, wie die EPA begründete, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Die zugrundeliegende Analyse sei „fehlerhaft“ und stehe teilweise nicht im Einklang mit den Leitlinien der Behörde. Die EPA wollte sich auf Nachfrage zu der Kritik nicht äußern. Man werde die Glyphosat-Entscheidung aber überprüfen,

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