Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.
Am 1. Juni 2022 hat die BaFin ein im Markt lang ersehntes Hinweisschreiben zur neuen Finanzdienstleistung der Kryptowertpapierregisterführung veröffentlicht. Konkret handelt es sich um Hinweise der Aufsichtsbehörde zu den anstehenden Erlaubnisverfahren von Unternehmen, die die Kryptowertpapierregisterführung künftig anbieten wollen.