Auf Grundlage einer neuen Verwaltungsanordnung können vorhandene Smart-Meter-Gateways weiterbetrieben und neue installiert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine gerichtlich kassierte Verfügung von Februar 2020 zurückgenommen und durch eine ähnliche Übergangsvorgabe ersetzt. Im März 2021 hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Pflicht zum Einbau intelligenter Stromzähler im Eilverfahren zunächst gestoppt.
BSI erlässt Übergangsregel für Smart-Meter-Einbau