Die WKStA geht davon aus, dass die beiden Männer „wussten, dass Entscheidungsträger der EADS International und der EADS-D durch die Unterfertigung und Erfüllung des Scheinvertrags die ihnen durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis vorsätzlich missbrauchen würden“, wie in der Anklageschrift festgehalten wird. In den vorgeblichen Leistungsberichten, die das Tätigwerden der City Chambers dokumentierten sollten,

 » Weiterlesen