Nun ist es amtlich: Die Richtwert- und Kategoriemieten wurden per 1. April an die Inflation angepasst. Die Valorisierung war gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn es keine Kundmachung dazu gegeben hat, so das Justizministerium.
Begehren muss schriftlich erfolgen
Die Richtwertmieten gelten für Altbaumietverträge, die seit dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden sowie für Gemeindewohnungen.