Der Gesetzgeber hat vorgelegt: Seit Anfang 2020 sind mit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie Krypto-Assets stärker reguliert. Mit dem sogenannten Kryptoverwahrgeschäft wurde eine neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung geschaffen. Die gewerbliche Verwahrung von Kryptowährungen und Kryptotoken erfordert nun eine BaFin-Lizenz. So stellen laut BaFin Bitcoin und andere Kryptowährungen nach § 1 Abs.

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