Der Gesetzgeber hat vorgelegt: Seit Anfang 2020 sind mit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie Krypto-Assets stärker reguliert. Mit dem sogenannten Kryptoverwahrgeschäft wurde eine neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung geschaffen. Die gewerbliche Verwahrung von Kryptowährungen und Kryptotoken erfordert nun eine BaFin-Lizenz. So stellen laut BaFin Bitcoin und andere Kryptowährungen nach § 1 Abs.
Warum der Krypto-Space seine Interessen besser vertreten sollte