Nach den beanstandeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die jeweils vertraglich vereinbarte Laufzeit. Die „Produktbezogenen Vertragsinhalte“ hingegen sehen auch bei Sechs- und 24-Monats-Verträgen vor, dass sich die Mitgliedschaft um zwölf Monate verlängert. Stehen Bestimmungen in einem solchen Widerspruch, seien sie gesetzwidrig, so Grubner.

Rücktrittsrecht Online-Geschäften

Das Handelsgericht Wien bestätigte,

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