Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Diesels, die nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, können trotzdem Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Grundvoraussetzung ist, dass das Auto neu gekauft wurde. Dann kann Volkswagen zur Zahlung von sogenanntem Restschadensersatz verpflichtet sein, wenn die Forderungen schon verjährt sind, wie der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) am Montag urteilte.

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