Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.

Seit letztem Sommer können Inhaberschuldverschreibungen in Deutschland auch ohne Verbriefung in einer Urkunde nach dem neuen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWPG) in Form sogenannter Kryptowertpapiere emittiert werden. Der Gesetzgeber hat damit eine Möglichkeit geschaffen, Inhabern von Security Token eine der Eigentümerstellung an Papierurkunden vergleichbare Rechtsposition zu geben.

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