Mit etwas Verspätung hat nun auch Österreich die neue EU-Verordnung zum Crowdfunding umgesetzt. Das Gesetz sei am 31. Dezember in Kraft getreten, wobei die Finanzmarktaufsicht (FMA) als national zuständige Behörde für die Vollziehung der Crowdfunding-Verordnung bestimmt worden sei, gab die FMA am Montag in einer Aussendung bekannt. Die Behörde ist in Österreich damit für Zulassung und Beaufsichtigung über Betreiber von Crowdfunding-Plattformen zuständig.

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