Bei verspäteten oder annullierten Flügen dürfen Internetportale weiterhin Schadenersatz von Ryanair für Passagiere geltend machen, entschied das Frankfurter Landgericht. Die Wettbewerbszentrale Frankfurt hatte gegen die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft geklagt, die „Verbraucher unangemessen benachteiligen“, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet.
Gegen die Entscheidung (Az.