Aber warum brauchte es für eine eigentliche klare Rechtsfrage erst die OGH-Entscheidungen?

Professor Andreas Vonkilch vom Institut für Zivilrecht der Uni Innsbruck, rätselt: „Ich habe vom ersten Tag an gesagt, dass die Rechtslage eindeutig ist und keine Mieten gezahlt werden müssen. Es wurde aber aus meiner Sicht insbesondere von Seiten der Immo-Eigentümer und deren Rechtsvertreter eine künstliche Verwirrung herbeigeredet und -geschrieben“,

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